Ritter Sport zieht gegen winzige Konkurrenz vor Gericht – der „Klageriegel“ ist ihre geniale Antwort

Ritter Sport Rechtsstreit um quadratische Schokolade sorgt für Suchtrend

Die quadratische Schokolade von Ritter Sport gehört seit Jahrzehnten zu den bekanntesten Süßwaren in deutschen Supermärkten. Doch aktuell explodiert das Interesse am Traditionsunternehmen aus einem ungewöhnlichen Grund: Über 5000 Suchanfragen in nur vier Stunden und ein Wachstum von 1000 Prozent bei Google zeigen, dass ein juristischer Konflikt die Aufmerksamkeit auf den Schokoladenhersteller lenkt. Im Zentrum steht die Frage, ob Ritter Sport das alleinige Recht auf die quadratische Form bei Süßwaren und Snackprodukten beanspruchen kann.

Der Auslöser ist kein neues Produkt oder eine Werbekampagne, sondern ein Gerichtsverfahren gegen einen kleinen Mannheimer Haferriegel-Hersteller. Die Geschichte verbindet Markenrecht, Wirtschaftsdruck und eine humorvolle Reaktion des unterlegenen Konkurrenten, die viral ging und die öffentliche Meinung spaltet. Der klassische Kampf zwischen Konzern und regionalem Unternehmen bewegt derzeit die Gemüter.

Markenschutz für geometrische Formen im Lebensmittelbereich

Ritter Sport hat bereits 1996 seine charakteristische quadratische Verpackung markenrechtlich schützen lassen. Diese Form gilt seither als zentrales Erkennungsmerkmal und Alleinstellungsmerkmal im hart umkämpften Süßwarenmarkt. Der Schokoladenhersteller sieht diesen Schutz nun durch das Produkt eines deutlich kleineren Konkurrenten verletzt: das Monnemer Quadrat Bio, einen quadratischen Haferriegel der Firma Wacker aus Mannheim.

Das Unternehmen aus Baden-Württemberg zog vor das Stuttgarter Landgericht und argumentierte, dass die quadratische Form untrennbar mit der eigenen Marke verbunden sei. Die rechtliche Grundlage schien eindeutig, doch das Gericht sah im Januar 2026 keine Markenverletzung und wies die Klage ab. Für Ritter Sport eine empfindliche Niederlage, die jedoch nicht das letzte Wort bleiben soll. Das Unternehmen hat Berufung beim Oberlandesgericht Stuttgart eingelegt.

Verkehrsbekanntheit und Verwechslungsgefahr bei Snackprodukten

In der Argumentation betont Ritter Sport die enorme hohe Verkehrsbekanntheit der quadratischen Verpackung, die nach Ansicht des Unternehmens vom Gericht nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Zudem bestehe die Gefahr einer Markenkollision, da Schokolade und Müsliriegel als ähnliche Waren gelten könnten. Beide sind Snackprodukte, die oft nebeneinander in Supermarktregalen stehen und sich an ähnliche Zielgruppen richten.

Die Gegenseite argumentiert vermutlich, dass ein Haferriegel und eine Schokoladentafel unterschiedlich genug sind, um Verwechslungen auszuschließen. Zudem stellt sich die grundsätzliche Frage, ob geometrische Grundformen überhaupt monopolisiert werden sollten, selbst wenn eine jahrzehntelange Verwendung vorliegt.

Monnemer Klageriegel als humorvolle Antwort auf Rechtsstreit

Die kleine Manufaktur Wacker reagierte auf den Rechtsstreit mit bemerkenswertem Geschick und Humor. Das Unternehmen nahm sein quadratisches Produkt vorübergehend aus dem Sortiment, präsentiert nun aber den Monnemer Klageriegel, eine längliche Variante mit einem Namen, der unmissverständlich auf die juristische Auseinandersetzung anspielt. Diese provokante und zugleich sympathische Aktion verbreitete sich schnell in sozialen Medien und lenkte zusätzliche Aufmerksamkeit auf den Fall.

Die Geschichte entwickelte sich zum klassischen David-gegen-Goliath-Kampf, bei dem viele Verbraucher mit dem kleineren Unternehmen sympathisieren. Die kreative Reaktion zeigt, dass auch begrenzte Ressourcen durch cleveres Marketing und Kommunikation ausgeglichen werden können. Der Klageriegel wurde zum Symbol für den Widerstand gegen übermächtige Konzerne.

Wirtschaftliche Herausforderungen verstärken Markenschutz bei Ritter Sport

Der aggressive Schutz der Markenrechte erfolgt in einer Phase wirtschaftlicher Schwierigkeiten für Ritter Sport. Trotz höherer Umsätze machte das Unternehmen 2025 Verluste, die auf gestiegene Kosten für Kakao, Energie und Logistik zurückzuführen sind. In dieser Situation wird der Schutz der Markenidentität zur existenziellen Frage. Das Quadrat ist schließlich das wichtigste Unterscheidungsmerkmal gegenüber Wettbewerbern wie Milka oder Lindt.

Diese finanzielle Anspannung erklärt möglicherweise die Entschlossenheit, mit der Ritter Sport selbst gegen einen vergleichsweise kleinen Haferriegel-Hersteller vorgeht. Jede Verwässerung der Marke könnte als Bedrohung wahrgenommen werden, besonders wenn die Gewinnmargen unter Druck stehen und die Markenidentität zum wichtigsten Kapital wird.

Öffentliches Interesse und Social Media Aufmerksamkeit

Der explosive Anstieg der Suchanfragen lässt sich durch mehrere Faktoren erklären. Die humorvolle Reaktion von Wacker wird massenhaft in sozialen Medien geteilt und weckt Sympathien. Zudem berührt der Fall ein grundsätzliches Gerechtigkeitsempfinden: Viele Menschen identifizieren sich mit dem kleinen regionalen Hersteller, der sich gegen einen Konzern behauptet. Ritter Sport als Kultmarke mit enormer Bekanntheit in Deutschland sorgt automatisch für breites Interesse, wenn die Marke in kontroverse Rechtsstreitigkeiten verwickelt ist.

Die Diskussion geht dabei weit über den konkreten Fall hinaus und wirft grundsätzliche Fragen zum Markenrecht auf. Wie das Oberlandesgericht Stuttgart entscheiden wird, bleibt abzuwarten. Der Fall hat jedoch bereits eine wichtige Debatte über die Grenzen rechtlicher Schutzansprüche, fairen Wettbewerb und die Monopolisierung alltäglicher Formen ausgelöst. Während die Juristen argumentieren, wird der Monnemer Klageriegel weiterhin für Gesprächsstoff sorgen.

Darf Ritter Sport das Quadrat für sich allein beanspruchen?
Ja die Form gehört zur Marke
Nein geometrische Formen für alle
Der Klageriegel ist genial
Sympathie für den kleinen Hersteller
Ritter Sport übertreibt maßlos

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